Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen im Überblick
Aufgabe der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) ist es, die Kostendeckung für die Grundversorgung im Krankheitsfall sicherzustellen. Der dafür notwendige Leistungsumfang ist rechtlich festgeschrieben. Viele Kassen bieten jedoch Zusatzleistungen an.
Die von der GKV zu erbringenden Leistungen zur Förderung der Gesundheit und zur Verhütung von Krankheiten sind im Sozialgesetzbuch (SGB V) gesetzlich festgeschrieben. Aus diesem Grund ist der Leistungsumfang bei allen Kassen zu 90 bis 95 Prozent identisch. Die Beiträge der Krankenkassen sind aus diesem Grunde ebenfalls weitgehend gleich. Die freiwilligen zusätzlichen Leistungen und Bonusprogramme können sich jedoch erheblich unterscheiden und sollten bei der Wahl der Krankenkasse berücksichtigt werden.
Günstigste Krankenkasse in Ihrer Region finden:
Themen auf dieser Seite
- die ärztliche, zahnärztliche und psychotherapeutische Behandlung von Krankheiten
- Krankheitsfrüherkennung und Krankheitsverhütung (Prävention)
- die (häusliche) Krankenpflege
- Rehablitationsmaßnahmen und Versorgung mit Medikamenten
| Anspruch auf Leistung | Leistungsgewährung |
|---|---|
| Vorliegen der Voraussetzungen, die im SGB gefordert werden | Gewährung entweder in Sachleistungen und Dienstleistungen (Behandlungen) oder Geldleistungen (z.B. Mutterschaftsgeld) |
| Aussetzung der Leistungen bei Aufenthalten im Ausland oder bei gleichzeitiger Inanspruchnahme ähnlicher Leistungen durch eine Unfallversicherung | Gebot der Wirtschaftlichkeit: Leistungen müssen wirtschaftlich sinnvoll und medizinisch notwendig sein |
| Eingeschränkter Anspruch oder kompletter Entfall des Anspruches, wenn Folgeerkrankungen auftreten, die nachweislich aus medizinisch nicht notwendigen Maßnahmen resultieren (z.B. nach Tätowierungen oder plastischen Eingriffen) | Kontinuierliche Überprüfung des Leistungskataloges durch den Gemeinsamen Bundesausschuss* |
* Organ der Selbstverwaltung von Ärzten und gesetzlichen Krankenkassen
Zusatzleistungen in der GKV
Politische und finanzielle Gründe können dazu führen, dass gesetzlich zugesicherte Leistungen vom Gesetzgeber verändert werden. Die dadurch entstehenden Versicherungslücken können allerdings mithilfe privater Zusatzkrankenversicherungen geschlossen werden. Nach dem Baukastenprinzip können Versicherte einen zusätzlichen Versicherungsschutz in beispielsweise folgenden Bereichen wählen:
zusätzliche ZahnversicherungKrankenversicherung fürs AuslandPKV-Krankentagegeldversicherungprivate Pflegezusatzversicherung
Die Kosten der Zusatzversicherung richten sich wie bei privaten Krankenversicherungen nach dem gewählten Leistungsumfang, dem Eintrittsalter und mitunter auch dem Gesundheitszustand. Der Abschluss einer privaten Zusatzversicherung ist insbesondere für Angestellte und Arbeit
Gesund durch Bewegung – Kurse
Neben den Bonusprogrammen bieten die Kassen zusätzliche Gesundheitskurse an, die sich meist im Rahmen der Prävention befinden. In nachfolgenden Bereichen können Versicherte u.a. Kurse in Anspruch nehmen:
- Bewegung (z.B. Rückenkurse, Wassergymnastik)
- Ernährung (z.B. Ernährungsberatung, Gesunde Ernährung, Gesundes Abnehmen)
- Entspannung (z.B. Yoga-Kurse, Stressbewältigung, autogenes Training)
- Reduktion von Suchtmitteln (z.B. Kurse zur Raucherentwöhnung)
Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) – Vorteile für GKV-Versicherte
Wer zur Zeit dringend einen Termin beim Facharzt benötigt, muss in der Regel bis zu 3 Monate und länger warten. Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) will dem entgegen wirken und hat nun das neue Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) verabschiedet. Für die gesetzlich versicherten Patienten soll es künftig u.a. zu folgenden positiven Veränderungen kommen:
Terminservicestellen werden zu zentralen Anlaufstellen für Patienten ausgebaut
Mehr Sprechstunden beim Arzt:
- Hausärzte: mindestens 25 h pro Woche
- grundversorgende Fachärzte: mindestens fünf offene Sprechstunden pro Woche
| Gesamtvergütung | Sondervergütung |
|---|---|
| Basis: Punktesystem, das jeder Einzelleistung einen Punktewert zuordnet (gemäß Einheitlichem Bewertungsmaßstab – EBM) | Errechnen sich aus weiteren Leistungen |
| Jeder Punkt entspricht einem finanziellen Gegenwert (diese sind in den regionalen Vergütungsregelungen verankert) | Beispiele: Hausarztmodell, strukturierte Behandlungsprogramme, integrierte Versorgung |
Erweiterung des Grundschutzes: Zusatzleistungen der Krankenkasse
Im Zuge der Gesundheitsreform sollte der Wettbewerb zwischen den gesetzlichen Krankenkassen, aber auch den privaten Versicherungsträgern gestärkt werden. Seither versuchen die Krankenkassen mit diversen Zusatzleistungen um Versicherte zu werben, die sich in Art und Umfang zum Teil deutlich unterscheiden und an verschiedene Zielgruppen angepasst sind: Dazu gehören auch Online-Angebote für internetaffine Patienten.
+ Medizinische Telefonberatung
Viele Krankenkassen bieten einen medizinischen Telefonservice an, bei dem sich Versicherte durch einen Experten zu sämtlichen Thema im Bereich Gesundheit beraten lassen können. Das betrifft beispielsweise den Bereich Familienplanung, eine ärztliche Zweitmeinung, Transplantationen, aber auch Unklarheiten nach einem Arztbesuch. Je nach Krankenkasse ist der Service bis zu 24 Stunden täglich verfügbar. Dazu gehören zum Beispiel alle Allgemeinen Ortskrankenkassen (AOK), die Bergische Krankenkasse, die IKK gesund plus sowie die Techniker.
+ Übernahme von Reiseimpfungen
Für einige Reisegebiete gibt es eine Vielzahl empfohlener Impfungen, die für die Betroffenen sehr hohe Kosten verursachen können. Einige Anbieter übernehmen neben den regulären Impfungen auch die Kosten für Reiseimpfungen, sofern sie vom Robert-Koch-Institut empfohlen worden sind. Die Erstattung erfolgt entweder anteilig oder komplett. Die BKK Euregio, die BKK Exklusiv, die hkk oder die AOK Nordwest bieten diesen Service neben anderen an.
+ Weitere Zusatzleistungen der Kassen für Versicherte:
- Bonusprogramme
- Gesundheitskurse
+ Vermittlung von Terminen bei Fachärzten
Viele Versicherte müssen in der Aussicht auf einen Facharzttermin mehrere Monate warten. Zahlreiche Krankenkassen erleichtern die Terminfindung durch einen speziellen Service, der häufig telefonisch oder auf der Homepage der jeweiligen Krankenkasse angeboten wird. Für die Versicherten wird die Wartezeit durch die direkte Vermittlung häufig um einige Woche verkürzt. Diesen Service bietet beispielweise die actimonda Krankenkasse, die pronova BKK oder die IKK gesund Plus.
+ Zusätzliche Untersuchungen in der Schwangerschaft und Hebammenrufservice
Während einer Schwangerschaft schafft es Sicherheit, wenn die Möglichkeit zu zusätzlichen Untersuchungen besteht oder die Kosten beispielsweise mehrere Ultraschalltermine übernommen werden. Auch ein Hebammenrufservice wird von vielen Krankenkassen ohne weitere Beiträge übernommen. Viele Versicherer bieten sogar beide Leistungen in vollem Umfang an, dazu gehören unter anderem die BKK Herkules, die IKK Brandenburg und Berlin oder die AOK Niedersachsen.
+ Homöpathie und alternative Behandlungen
Der Bereich der alternativen Medizin findet immer mehr Anhänger und Befürworter. Daher bieten mittlerweile immer mehr Krankenkassen auch die Erstattung alternativer Behandlungsmethoden oder homöopathischer Medikamente an. Dazu zählen unter anderem die Audi BKK, die BKK firmus, die BKK Freudenberg, die BKK ProVita, die BKK HMR, die BKK VerbundPlus, die BKK VBU, die HEK sowie viele andere bundesweit oder regional agierende Krankenkassen.
+ Mögliche künftige Zusatzleistungen der Krankenkassen:
| Krankenkasse | Kostenübernahme | Voraussetzung |
|---|---|---|
| 50% für 4. Versuch | * 3. Versuch wurde durch eine GKV genehmigt und durchgeführt * Frauen bis vollendeten 42. Lebensjahr * Männer bis vollendeten 52. Lebensjahr |
|
| 75% | * Frauen bis vollendeten 40. Lebensjahr | |
| 50% für 4. Versuch | * 3. Versuch wurde durch eine GKV genehmigt und durchgeführt * Frauen bis vollendeten 40. Lebensjahr * Männer bis vollendeten 50. Lebensjahr |
|
| 100% | * Frauen bis vollendeten 40. Lebensjahr * Männer bis vollendeten 50. Lebensjahr |
|
| 100% | * Frauen bis vollendeten 40. Lebensjahr * Männer bis vollendeten 50. Lebensjahr |
|
| 50% | * Frauen bis vollendeten 40. Lebensjahr * Männer bis vollendeten 50. Lebensjahr |
|
| 50% | * Frauen bis vollendeten 40. Lebensjahr * Männer bis vollendeten 50. Lebensjahr |
|
| 50% + pro Versuch 300 € |
* Frauen bis vollendeten 40. Lebensjahr * Männer bis vollendeten 50. Lebensjahr |
|
| insgesamt 75% + notwendige Arzneimittel |
* Frauen bis vollendeten 40. Lebensjahr * Männer bis vollendeten 50. Lebensjahr |
|
| 75% auch wenn Partner nicht in GKV ist |
* Frauen bis vollendeten 40. Lebensjahr * Männer bis vollendeten 50. Lebensjahr |
|
| 75% | * Frauen bis vollendeten 40. Lebensjahr * Männer bis vollendeten 50. Lebensjahr |
|
| bis zu 300 € für 4. Versuch | * 3. Versuch wurde durch eine GKV genehmigt und durchgeführt * Frauen bis vollendeten 40. Lebensjahr * Männer bis vollendeten 50. Lebensjahr |
|
| 75% | * Frauen bis vollendeten 40. Lebensjahr * Männer bis vollendeten 50. Lebensjahr |
|
| 50% | * Frauen bis vollendeten 40. Lebensjahr * Männer bis vollendeten 50. Lebensjahr |
|
|
100%, wenn beide Partner dort versichert |
* Frauen bis vollendeten 40. Lebensjahr * Männer bis vollendeten 50. Lebensjahr |
|
| 50% | * Frauen bis vollendeten 40. Lebensjahr * Männer bis vollendeten 50. Lebensjahr |
|
| 50% | * Frauen bis vollendeten 40. Lebensjahr * Männer bis vollendeten 50. Lebensjahr |
|
| 50% + pro Versuch 250 € |
* Frauen bis vollendeten 40. Lebensjahr * Männer bis vollendeten 50. Lebensjahr |
|
| 50% + pro Versuch 200 € |
* Frauen bis vollendeten 40. Lebensjahr * Männer bis vollendeten 50. Lebensjahr |
|
| 50% + pro Versuch 200 € |
* Frauen bis vollendeten 40. Lebensjahr * Männer bis vollendeten 50. Lebensjahr |
|
| 50% | * Frauen bis vollendeten 40. Lebensjahr * Männer bis vollendeten 50. Lebensjahr |
|
| 50% für Frauen bis 40 Jahre +pro Versuch 500 € (Frauen 40-45 J.) +pro Versuch 1.000 €, wenn beide Ehegatten dort versichert |
* Frauen bis vollendeten 44. Lebensjahr * Männer bis vollendeten 50. Lebensjahr |
|
| 50% | * Frauen bis vollendeten 40. Lebensjahr * Männer bis vollendeten 50. Lebensjahr |
|
| 50% + pro Versuch 300 € |
* Frauen bis vollendeten 40. Lebensjahr * Männer bis vollendeten 50. Lebensjahr |
|
| 50% | * Frauen bis vollendeten 40. Lebensjahr * Männer bis vollendeten 50. Lebensjahr |
|
| 50% | * Frauen bis vollendeten 40. Lebensjahr * Männer bis vollendeten 50. Lebensjahr |
| Krankenkasse | Kostenübernahme | Voraussetzung |
|---|---|---|
| 50% | * Frauen bis vollendeten 40. Lebensjahr * Männer bis vollendeten 50. Lebensjahr |
|
| 50% | * Frauen bis vollendeten 40. Lebensjahr * Männer bis vollendeten 50. Lebensjahr |
|
| 50% | * Frauen bis vollendeten 40. Lebensjahr * Männer bis vollendeten 50. Lebensjahr |
|
| 50% + pro Versuch bis zu 1.000 € |
* Frauen bis vollendeten 40. Lebensjahr * Männer bis vollendeten 50. Lebensjahr |
|
| 100% | * Frauen bis vollendeten 40. Lebensjahr * Männer bis vollendeten 50. Lebensjahr |
|
| 50% + bis zu 350 € Zuschuss bei Teilnahme an Versorgungsvertrag |
* Frauen bis vollendeten 42. Lebensjahr * Männer bis vollendeten 50. Lebensjahr |
|
| Zuschuss für max. 3 weitere Behandlungsversuche: pro Versicherten und Behandlungsversuch max. 500 €, max. Zuschuss von max. 3.000 € |
* Frauen bis vollendeten 40. Lebensjahr * Männer bis vollendeten 50. Lebensjahr |
|
| 50% + Zuschuss von max. 2.000 € |
* Frauen bis vollendeten 40. Lebensjahr * Männer bis vollendeten 50. Lebensjahr |
|
| 50% | * Frauen bis vollendeten 40. Lebensjahr * Männer bis vollendeten 50. Lebensjahr |
|
| 50% | * Frauen bis vollendeten 40. Lebensjahr * Männer bis vollendeten 50. Lebensjahr |
|
| 80% | * Frauen bis vollendeten 40. Lebensjahr * Männer bis vollendeten 50. Lebensjahr |
|
| 50% | * Frauen bis vollendeten 40. Lebensjahr * Männer bis vollendeten 50. Lebensjahr |
|
| 50% | * Frauen bis vollendeten 40. Lebensjahr * Männer bis vollendeten 50. Lebensjahr |
|
| 50% | * Frauen bis vollendeten 40. Lebensjahr * Männer bis vollendeten 50. Lebensjahr |
|
| 50% | * Frauen bis vollendeten 40. Lebensjahr * Männer bis vollendeten 50. Lebensjahr |
|
| 50% + Zuschuss bis zu 1.000 € |
* Frauen bis vollendeten 40. Lebensjahr * Männer bis vollendeten 50. Lebensjahr |
|
| 50% + max. 350 € Zuschuss bei Teilnahme an Versorgungsvertrag + Zuschuss zum 4. Versuch |
* Frauen bis vollendeten 42. Lebensjahr * Männer bis vollendeten 50. Lebensjahr |
|
| 75% + 75 % für 4. Versuch |
* Frauen bis vollendeten 40. Lebensjahr * Männer bis vollendeten 50. Lebensjahr |
|
| 50% + pro Versuch 250 € |
* Frauen bis vollendeten 40. Lebensjahr * Männer bis vollendeten 50. Lebensjahr |
|
| 100 % | * Frauen bis vollendeten 40. Lebensjahr * Männer bis vollendeten 50. Lebensjahr |
|
| 50 % | * Frauen bis vollendeten 40. Lebensjahr * Männer bis vollendeten 50. Lebensjahr |
|
| 50% + Zuschuss über Zusatzversicherung von 1.500€, auch bei Unverheirateten |
* Frauen bis vollendeten 40. Lebensjahr * Männer bis vollendeten 50. Lebensjahr |
|
| 100 % | * Frauen bis vollendeten 40. Lebensjahr * Männer bis vollendeten 50. Lebensjahr |
|
| 50% + Zuschuss max. 350 € + Zuschuss zum 4. Versuch |
* Frauen bis vollendeten 41. Lebensjahr * Männer bis vollendeten 50. Lebensjahr |
|
| 50% + pro Versuch max. 500 €“ |
* Frauen bis vollendeten 40. Lebensjahr * Männer bis vollendeten 50. Lebensjahr |
|
| vorerst nur in Bayern: 50% + Zuschuss zum 4. Versuch |
* Frauen bis vollendeten 41. Lebensjahr * Männer bis vollendeten 50. Lebensjahr |
| Krankenkasse | Kostenübernahme | Voraussetzung |
|---|---|---|
| 50% | * Frauen bis vollendeten 40. Lebensjahr * Männer bis vollendeten 50. Lebensjahr |
|
| 75% | * Frauen bis vollendeten 40. Lebensjahr * Männer bis vollendeten 50. Lebensjahr |
|
| 100% | * Frauen bis vollendeten 40. Lebensjahr * Männer bis vollendeten 50. Lebensjahr |
|
| 50% | * Frauen bis vollendeten 40. Lebensjahr * Männer bis vollendeten 50. Lebensjahr |
|
| 75% + Zuschuss max. 350 € + Zuschuss zum 4. Versuch |
* Frauen bis vollendeten 42. Lebensjahr * Männer bis vollendeten 50. Lebensjahr |
|
| 50% + Zuschuss max. 500 € je Behandlungszyklus für max. 9 Zyklen je Paar |
* Frauen bis vollendeten 40. Lebensjahr * Männer bis vollendeten 50. Lebensjahr |
|
| 100% | * Frauen bis vollendeten 40. Lebensjahr * Männer bis vollendeten 50. Lebensjahr |
|
| 50% | * Frauen bis vollendeten 40. Lebensjahr * Männer bis vollendeten 50. Lebensjahr |
|
| 50% | * Frauen bis vollendeten 40. Lebensjahr * Männer bis vollendeten 50. Lebensjahr |
|
| 75% | * Frauen bis vollendeten 40. Lebensjahr * Männer bis vollendeten 50. Lebensjahr |
|
| 50% + Zuschuss max. 350 € + Zuschuss zum 4. Versuch |
* Frauen bis vollendeten 41. Lebensjahr * Männer bis vollendeten 50. Lebensjahr |
|
| 50% + pro Versuch 200 € |
* Frauen bis vollendeten 40. Lebensjahr * Männer bis vollendeten 50. Lebensjahr |
|
| 75% | * Frauen bis vollendeten 40. Lebensjahr * Männer bis vollendeten 50. Lebensjahr |
|
| 50% | * Frauen bis vollendeten 40. Lebensjahr * Männer bis vollendeten 50. Lebensjahr |
|
| 50% + pro Versuch 500 €, wenn beide Ehepartner da versichert 1.000€ |
* Frauen bis vollendeten 40. Lebensjahr * Männer bis vollendeten 50. Lebensjahr |
|
| 50% | * Frauen bis vollendeten 40. Lebensjahr * Männer bis vollendeten 50. Lebensjahr |
|
| 50% | * Frauen bis vollendeten 40. Lebensjahr * Männer bis vollendeten 50. Lebensjahr |
|
| 50% + Zuschuss über Versorgungsprogramm max. 350 € |
* Frauen bis vollendeten 40. Lebensjahr * über spezielles Versorgungsprogramm Frau bis zum vollendeten 42. Lebensjahr * Männer bis vollendeten 50. Lebensjahr |
|
| 50% | * Frauen bis vollendeten 40. Lebensjahr * Männer bis vollendeten 50. Lebensjahr |
|
| 50% + pro Versuch 250 € |
* Frauen bis vollendeten 40. Lebensjahr * Männer bis vollendeten 50. Lebensjahr |
|
| 100 %, wenn beide dort versichert | * Frauen bis vollendeten 40. Lebensjahr * Männer bis vollendeten 50. Lebensjahr |
|
| 50% | * Frauen bis vollendeten 40. Lebensjahr * Männer bis vollendeten 50. Lebensjahr |
|
| 50% + pro Versuch 200 € |
* Frauen bis vollendeten 40. Lebensjahr * Männer bis vollendeten 50. Lebensjahr |
|
| 50% + pro Versuch 250 €, wenn beide TK versichert |
* Frauen bis vollendeten 40. Lebensjahr * Männer bis vollendeten 50. Lebensjahr |
|
| 50% + über Zusatztarif max. 1.500 € zusätzlich |
* Frauen bis vollendeten 40. Lebensjahr * Männer bis vollendeten 50. Lebensjahr |
|
| 100 % wenn beide dort versichert sind | * Frauen bis vollendeten 40. Lebensjahr * Männer bis vollendeten 50. Lebensjahr |
| Krankenkasse | Kostenübernahme | Voraussetzung |
|---|---|---|
| 50% | * Frauen bis vollendeten 40. Lebensjahr * Männer bis vollendeten 50. Lebensjahr |
|
| 50% + pro Versuch 200 € |
* Frauen bis vollendeten 40. Lebensjahr * Männer bis vollendeten 50. Lebensjahr |
|
| 50% + pro Versuch 200 € |
* Frauen bis vollendeten 40. Lebensjahr * Männer bis vollendeten 50. Lebensjahr |
|
| 50% 60% wenn beide dort versichert sind |
* Frauen bis vollendeten 40. Lebensjahr * Männer bis vollendeten 50. Lebensjahr |
|
| 50% + pro Versuch 250 € + wenn beide Partner dort versichert sind: max. 500 € pro Versuch |
* Frauen bis vollendeten 40. Lebensjahr * Männer bis vollendeten 50. Lebensjahr |
|
| 50 % + Zuschuss 4. Versuch max. 300 € |
* Frauen bis vollendeten 40. Lebensjahr * Männer bis vollendeten 50. Lebensjahr |
|
| 100% | * Frauen bis vollendeten 40. Lebensjahr * Männer bis vollendeten 50. Lebensjahr |
|
| 100% + max. 1.000 € pro Versuch, wenn beide dort versichert |
* Frauen bis vollendeten 40. Lebensjahr * Männer bis vollendeten 50. Lebensjahr |
|
| 50% + pro Versuch 100 € |
* Frauen bis vollendeten 40. Lebensjahr * Männer bis vollendeten 50. Lebensjahr |
|
| 50% + pro Versuch 500 € |
* Frauen bis vollendeten 40. Lebensjahr * Männer bis vollendeten 50. Lebensjahr |
|
| 50 % + 85% Erstattung für OvulaRing + pro Versuch 250 € |
* Frauen bis vollendeten 40. Lebensjahr * Männer bis vollendeten 50. Lebensjahr |
|
| 50% | * Frauen bis vollendeten 40. Lebensjahr * Männer bis vollendeten 50. Lebensjahr |
|
| 50 % + pro Versuch 400 €, wenn beide dort versichert sind + Zuschuss 100 €, wenn nur einer dort versichert“ |
* Frauen bis vollendeten 40. Lebensjahr * Männer bis vollendeten 50. Lebensjahr |
|
| 50% | * Frauen bis vollendeten 40. Lebensjahr * Männer bis vollendeten 50. Lebensjahr |
|
| 50% + pro Versuch max. 350 € |
* Frauen bis vollendeten 41. Lebensjahr * Männer bis vollendeten 50. Lebensjahr |
|
| 50 % + pro Versuch max. 500 €“ |
* Frauen bis vollendeten 40. Lebensjahr * Männer bis vollendeten 50. Lebensjahr |
|
| 50% | * Frauen bis vollendeten 40. Lebensjahr * Männer bis vollendeten 50. Lebensjahr |
|
| 50% | * Frauen bis vollendeten 40. Lebensjahr * Männer bis vollendeten 50. Lebensjahr |
|
| 50% | * Frauen bis vollendeten 40. Lebensjahr * Männer bis vollendeten 50. Lebensjahr |
|
| 75% | * Frauen bis vollendeten 40. Lebensjahr * Männer bis vollendeten 50. Lebensjahr |
|
| 50 % + Zuschuss über speziellen Tarif + Zuschuss zum 4. Versuch |
* Frauen bis vollendeten 41. Lebensjahr * Männer bis vollendeten 50. Lebensjahr |
|
| 50% | * Frauen bis vollendeten 40. Lebensjahr * Männer bis vollendeten 50. Lebensjahr |
|
| 50% | * Frauen bis vollendeten 40. Lebensjahr * Männer bis vollendeten 50. Lebensjahr |
|
| 50% | * Frauen bis vollendeten 40. Lebensjahr * Männer bis vollendeten 50. Lebensjahr |
|
| 100% | * Frauen bis vollendeten 40. Lebensjahr * Männer bis vollendeten 50. Lebensjahr |
|
| 50 % + Zuschuss von 1.000 € |
* Frauen bis vollendeten 40. Lebensjahr * Männer bis vollendeten 50. Lebensjahr |
Stand: April 2020
- Anmeldung bei der jeweiligen Kasse
- Erhalt eines Bonusheftes, in dem alle Untersuchungen und Kurse gesammelt werden
- Erhalt der Leistungen bei Erreichen der entsprechenden Punkte
Das Sammeln der Bonusleistungen erfolgt in der Regel über ein Versicherungsjahr hinweg und wird von den Krankenkassen auf unterschiedliche Art und Weise abgerechnet. Einige Anbieter vergeben Bonuspunkte und belohnen die Versicherten mit Erreichen einer bestimmten Punktzahl. Andere Krankenkassen hingegen belohnen nach einer vorgegebenen Anzahl von Leistungen.
Info: Häufige Bonusprogramme
- Vorsorgeuntersuchungen
- z.B. Blutzucker, Blutbild
- regelmäßige Zahnvorsorge
- professionelle Zahnreinigung
- Gesundheitskurse z.B. Yoga
- Ernährungsberatung
- Suchtberatung
- Krebsfrüherkennung
- Vorsorge in der Schwangerschaft
- Schutzimpfungen nach Empfehlung des RKI
- aktive Mitgliedschaft im Verein / Sportstudio
Viele Kassen erstatten GesundheitskurseViele Gesundheitskurse wie Yoga oder Pilates werden zwar im Rahmen des Bonusprogramms anerkannt, müssen aber häufig von den Versicherten selbst bezahlt werden. Lediglich von der Krankenkasse selbst durchgeführte Kurse sind in der Regel nicht mit weiteren Kosten verbunden. Da das gesundheitsbewusste Verhalten der Versicherungsnehmer aber auch außerhalb der kasseneigenen Kurse unterstützt werden soll, zahlt mittlerweile ein Großteil aller gesetzlicher Kassen bis zu zwei Kurse im Jahr.
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