Altersrückstellungen in der PKV effektiv nutzen
Themen auf dieser Seite
- Höhe der Rückstellungen
- PKV im Alter Renteneintritt
Definition Altersrückstellung
Altersrückstellungen sind angesparte Rücklagen für jeden Versicherten in der PKV. Sie werden mit Vertragsschluss aus den Versicherungsbeiträgen gebildet und halten die Beiträge im Alter stabil.
Rückstellungen können vollständig übertragen werden, wenn ein Tarifwechsel innerhalb der eigenen Gesellschaft erfolgt. Voraussetzung ist, dass der neue Tarif beim selben Anbieter denselben Leistungsumfang vorweist, wie der alte Tarif, bei dem die Altersrückstellungen angespart wurden.
PKV und GKV im Vergleich
| GKV | PKV | |
|---|---|---|
| Beitragskalkulation | gesamte Versichertengemeinschaft übernimmt den Risikoanteil des Einzelnen (Solidargemeinschaft) | Versicherter trägt selbst seinen Risikoanteil durch die |
| Altersrückstellung | keine | Altersrückstellungen als Sparanteil für das im Alter steigende Gesundheitsrisiko |
| Alte Regelungen vor 2009 | Gesundheitsreform |
|---|---|
| Ausscheiden eines Versicherten aus der Tarifgemeinschaft: übrige Versicherte eines Alterskollektivs kamen in den Genuss von Altersrückstellungen, die sie selbst nicht angespart hatten | Neuvertrag in beliebigem Tarif eines zweiten Versicherers möglich, Rückstellungen können im Umfang des Basistarifs mitgenommen werden |
| kaum Wettbewerb durch fehlende Portabilität der Altersrückstellungen | deutliches Mehr an Wettbewerb und Vorteile für PKV-Versicherte |
Berechnung des Übertrags
| Jahr | angesparte Rückstellungen | Anzahl PKV Versicherte |
|---|---|---|
| 2010 | 135.470,5 Mio. Euro | 8.895.500 Mio. |
| 2012 | 155.907,4 Mio. Euro | 8.956.300 Mio. |
| 2014 | 177.705,6 Mio. Euro | 8.834.400 Mio. |
| 2016 | 200.000,0¹ Mio. Euro | 8.772.700¹ Mio. |
Rückstellungen: Krankenversicherung vs. Zahl der Vollversicherten / Quellen: Zahlen- und Rechenschaftsbericht PKV-Verband
¹vorläufige Zahlen des PKV-Verband
Mitnahme der Altersrückstellungen
Mit der Gesundheitsreform ist die Mitnahme von Altersrückstellungen beim Wechsel der privaten Krankenversicherung erheblich erleichtert worden. Folgende Regelungen sind dabei maßgeblich:
- Wechsel in den Basistarif (innerhalb des eigenen Versicherungsunternehmens): Mitnahme der angesparten Rückstellungen in vollem Umfang
- Neuer PKV-Anbieter: Übertragung der Altersrückstellung teilweise (in Höhe des Basistarifs) zum neuen Versicherer
PKV im Alter: Bezahlbare Beiträge im hohen Alter
Immer wieder ist in den Medien von zum Teil hohen Beitragsanpassungen oder Beitragssteigerungen in Tarifen der privaten Krankenversicherung die Rede. Viele Versicherte fragen sich daher zu Recht, ob ihre private Krankenversicherung auch im Alter bezahlbar bleibt.
Neben der Bildung der Altersrückstellungen treffen die privaten Versicherungen (Liste) folgende Vorkehrungen, damit die Beiträge auch im Alter stabil bleiben:
Zinserträge aus Altersrückstellungen: Die Anbieter kalkulieren die Rückstellungen mit einem bestimmten Zins (je nach Tarif und Gesellschaft zwischen 2,5 und 3,5 Prozent). Geht die tatsächliche Nettoverzinsung über diesen Wert hinaus, müssen 90 Prozent dessen, was über den Wert hinausgeht für zusätzliche Maßnahmen zur Beitragsentlastung älterer Versicherter zurückgelegt werden.
10-prozentiger Zuschlag: Dieser wurde im Zuge der Gesundheitsreform eingeführt und verpflichtet private Kassen seit dem 1. Januar 2000 dazu, einen 10-prozentigen Zuschlag auf den Beitrag bei Versicherten zwischen 20 und 60 Jahren zu erheben. Dieser darf von der Versicherung nur dazu verwendet werden, die Beiträge im Rentenalter zu reduzieren.
Günstige Beiträge im Alter
Tipps für Wechselwillige
Im Vergleich zur freiwilligen Krankenversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung können junge, ledige und gutverdienende Kunden in der PKV Beiträge sparen. Für Versicherte, die sich eine Familie und Kinder wünschen und langfristig von keinem gesicherten Einkommen ausgehen können, ist meist jedoch die gesetzliche Alternative vorteilhafter.
Tipps für ältere PKV-Kunden
- Selbstbehalt erhöhen: Verminderungen der laufenden Beiträge durch Erhöhung des Eigenanteils in der PKV
- Tarifwechsel nach § 204 VVG: Wechsel in einen kostengünstigeren Tarif der gleichen Versicherungsgesellschaft
- Wechsel in den Basistarif: Dieser gewährleistet die gesetzliche Regelversorgung
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Auswirkungen bei Renteneintritt
Die Verwendung der Altersrückstellungen ist kalkulatorisch nicht an den etwaigen Eintritt der Rente geknüpft. Gleichwohl gibt es einige Mechanismen, die im Umfeld des Rentenalters zum Tragen kommen und die die PKV-Beiträge entlasten:
Der Beitragsanteil für das Krankentagegeld fällt weg
Schon mit Vollendung des 60. Lebensjahres fällt der gesetzliche 10-%-Zuschlag weg. Seit dem 1. Januar 2000 müssen Neuversicherte diesen zusätzlichen Zuschlag von 10 Prozent auf ihren Beitrag zahlen. Der Zuschlag wird in der Regel ab dem 22. Lebensjahr und bis zum 61. Lebensjahr berechnet. Die daraus resultierenden Mittel werden verzinslich angelegt und – ohne Abzug etwaiger Kosten – dafür verwendet, Beitragserhöhungen nach Vollendung des 65. Lebensjahres aufzufangen.
Die Alterungsrückstellungen werden mit fortschreitendem Alter der Versicherten gemäß der Tarifkalkulation immer stärker zur Dämpfung künftiger Beitragsanpassungen und später dann zur Senkung des Versichertenbeitrags eingesetzt. Wann genau und in welchem Umfang das der Fall ist, hängt vom jeweiligen Tarif ab.
Studie: Ältere privat Krankenversicherte finanziell nur selten überfordert
Wie die Zeitschrift Versicherungswesen in ihrer 3. Ausgabe 2014 berichtet, kam der Arbeitskreis „Finanzierbarkeit“ des „Zukunftskreises Gesundheit“ zu dem Schluss, dass ältere Versicherungsnehmer nur selten Beiträge über 500 Euro monatlich entrichten müssen.
Abgefragt wurden die Bestandsdaten älterer Versicherter über 50 Jahre bei 6 großen Versicherern (HUK, Hallesche, SDK, Barmenia, Central, Debeka), was mehr als ein Viertel des derzeitigen Marktes ausmacht. Im Ergebnis steht fest, dass 83 Prozent der älteren Versicherten weniger als 500 Euro monatlich für ihren Versicherungsschutz bezahlen. 7,8 Prozent zahlen über 600 Euro, über 800 Euro nur noch 0,9 Prozent der älteren Versicherten. Damit sieht die Zeitschrift es als erwiesen an, dass ältere Versicherte in der Regel zu moderaten Beitragssätzen versichert sind und keine finanzielle Überforderung vorliegt.